Jeder unserer
Mandanten ist
einzigartig.

Komplexe Themen,
Probleme und deren
Lösungen sind
unsere Leidenschaft.

WIR BILDEN KONSTRUKTIVE SCHNITTSTELLEN FÜR ERFOLG­VER­SPRECHENDE GESAMTLÖSUNGEN.

Seit jeher arbeiten wir Hand in Hand mit den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. Als langjährige Mitglieder einer multidisziplinären Kanzlei, bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, sind wir für steuerrechtliche, wirtschaftliche und bilanztechnische Fragestellungen besonders sensibilisiert.
Wir verfügen über fundierte Kenntnisse in den rechtlichen Schnittstellen zwischen Handels-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht, Steuerstraf- sowie Steuerrecht. Die Verknüpfung zwischen zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen ist nicht nur bei der Bearbeitung von wirtschaftsrechtlichen Vorgängen, sondern auch in erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten unverzichtbar und damit von zentraler Bedeutung. So gelingt es uns, bei zivilrechtlichen Sachverhalten unerfreuliche steuerliche Folgen für unseren Mandanten zu vermeiden.
Wir begleiten Sie im Falle der Beurkundung von Rechtsgeschäften aller Art kompetent, persönlich und vor allem zeitnah. Hierzu zählt die enge Zusammenarbeit mit dem beurkundenden Notar im Rahmen der Erstellung der Urkunde und selbstverständlich die Teilnahme am Termin der Beurkundung selbst.

Als gestaltende Anwälte arbeiten wir daher mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Notar eng und partnerschaftlich zusammen – eine Konstellation, die wir Ihnen seit jeher bieten. Somit sorgen wir für eine zielführende Gesamtlösung, ohne dass Sie sich das rechtliche „Mosaik“ selbst zusammensetzen müssen.